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Der Zunftrat hat getagt. Am Mittwoch, 23. September trafen sich die Vertreter des Zunftrates zur ordentlichen Sitzung 07-2020. Hauptthema waren die Beurteilung der aktuellen Situation zu COVID-19 mit Hinblick auf die Durchführung des Umzuges 2021 sowie die Festlegung des Vorgehens für weitere Aktivitäten unter Hoheit der Rotseezunft . 

Der Rat hat nach intensiven Diskussionen, emotionalen Voten und konkreten Abwägungen beschlossen, auf die Durchführung des Fasnachts- und Kinderumzuges vom Güdisziischtig, 16. Februar 2021 zu verzichten. Der Entscheid ist nicht leicht gefallen, sind doch rund 1‘500 Mitwirkende, davon 400 Kinder und gegen 20‘000 Besucher direkt davon betroffen.

Insbesondere schmerzt es die Rotseezunft sehr, dass die Absage des Umzuges zudem in das Jubiläumsjahr 60 Jahre Rotseezunft Ebikon fällt. Damit verbunden wird auch auf die Ernennung eines Jubiläumszunftmeisters 2021 verzichtet.

Zunftrat der Rotseezunft Ebikon – Informationen zur Fasnacht 2021

Die aktuelle Lage und die längerfristigen Aussichten betreffend der COVID-19 sind einschränkend.  Insbesondere hinsichtlich der Durchführung von grösseren Anlässen wie Fasnachtsumzüge und der damit verbunden Aktivitäten bestehen zurzeit Regelungen, welche deren Durchführung in wichtigen Teilen verunmöglichen.

Gleiches gilt auch für weitere zunftinterne und fasnächtliche Aktivitäten, welche durch die Rotsee-Zunft Ebikon organisiert oder mitgestaltet werden. Betroffen sind beispielsweise das Zunft Bot (GV) mit der Wahl des Zunftmeisters für das kommende Fasnachtsjahr, die Aufwartung jeweils am 11.11. und die Inthronisationsfeier für den Zunftmeister im Januar, weiter auch die Einweihung des Fasnachtsturmes, usw.

Das Fasnachtsjahr 2021 ist gleichzeitig das Jubiläumsjahr der Rotseezunft Ebikon: 60 Jahre Zunftleben und 60 Jahre Durchführung des Fasnachts- und Kinderumzuges in Ebikon mit einhergehender Tradition der Ernennung eines Zunftmeisters.

Die Wahl eines Zunftmeisters ist eng verbunden mit der Durchführung des Umzuges, gehört es doch nebst repräsentativen Pflichten zu seinen schönen Aufgaben, während der Vorfasnacht alle am Umzug teilnehmenden Gruppierungen zu besuchen und mit einer kleinen Verpflegung zu überraschen. Auch Besuche bei allen Kindergartenklassen und in Alters- und Pflegeeinrichtungen gehören dazu.

Der Zunftrat der Rotsee-Zunft Ebikon verfolgt im aktuell schwierigen Umfeld die Strategie, dass Entscheidungen dann getroffen werden, wenn es entweder regulatorische Vorgaben verlangen, sich grössere negative finanzielle Risiken abzeichnen oder wenn aus organisatorischen Gründen nicht länger zugewartet werden kann. Dies, um allen Beteiligten die Chance zu geben, sich auf die neue Situation einstellen zu können.

Zurzeit sieht sich der Zunftrat in der Pflicht, über folgende im Rahmen der Sitzung vom 23. September 2020 und an weiteren Besprechungen getroffenen Entscheide zu informieren:

  • Der Umzug vom Güdisziischtig, 16. Februar 2021, ist abgesagt. Auf eine reduzierte Form des Umzuges, auf eine Verschiebung oder auf andere Varianten der Durchführung wird aus organisatorischen Gründen ebenfalls verzichtet. Damit verbunden entfallen auch die gleichentags angesagte Bööggverbrönnete und die Uuslompete auf dem Pfarreiheimplatz.
  • Auf die Ernennung eines neuen Zunftmeisters 2021 und dessen Weibel wird verzichtet. In diesem Sinne wird es keinen Jubiläumszunftmeister geben. Im Vordergrund für das kommende Zunftjahr stehen für die Rotseezunft das 60- jährige Jubiläum mit verschiedenen Aktivitäten. Diese stehen unter dem Motto «Emil und Marie». Emil Brunner (mit Ehefrau Marie) war der erste Zunftmeister der Rotseezunft im Jahre 1961. Der amtierenden Zunftmeister Donato I. und sein Weibel Andreas haben sich bereit erklärt, für allfällige offizielle Anlässe die Rotseezunft weiterhin zu repräsentieren.
  • Wie mit dem Verkauf der bereits vorliegenden Jubiläumsplaketten in den Ausführungen Gold, Silber und Bronce verfahren wird, beratet der Zunftrat im November 2020. Der Entscheid, die Plaketten zu produzieren, musste bereits im Mai dieses Jahres getroffen werden, notabene noch unter wesentlich hoffnungsvolleren Rahmenbedingungen und Erwartungen betreffend die Entwicklung der Situation rund um CV-19.
  • Die «Metzgete» vom Samstag, 24. Oktober ist abgesagt. Ebenso wird auf das traditionelle Läberliessen am gleichen Samstagmorgen verzichtet.
  • Das Zunft Bot (Jubiläums GV) von Samstag 31. Oktober findet nicht statt. Die Erledigung der statutarisch beschriebenen Traktanden werden im Verlaufe vom November 2020 in schriftlicher Form abgehandelt.
  • Die an Stelle der Inthronisation geplante Jubiläumsfeier „60 Jahre Emil und Mari“ vom 9. Januar 2021 ist abgesagt.
  • Bis auf Widerruf entfallen auch sämtliche weitere Zunftaktivitäten, wie z.B. der beliebte monatliche „Stamm“, inkl. Waldstamm.

Es stehen weitere Entscheide hinsichtlich der Durchführung von Anlässen an. Daraus abzuleitende organisatorische Massnahmen bzw. deren Publikation werden vom Zunftrat laufend überprüft.

Allen Widrigkeiten zum Trotz geht der Zunftrat davon aus, dass es – in irgendeiner Form – eine Fasnacht 2021 in Ebikon geben wird. Und sei es nur, dass ein Böögg im Dorf Wache hält. Dass das fasnächtliche, kreative und positive Gedankengut gepflegt wird und gepflegt werden muss, ist für den Zunftrat selbstredend.

Rotseezunft Ebikon - Siegel
27. Oktober 2020, Zunftrat der Rotseezunft Ebikon, Andreas Stübi, Herold

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Dieses Impressum wurde am 08.10.2018 mit dem Impressum-Generator http://www.bag.ch/impressum-generator der Firma Brunner Medien AG in Kriens erstellt. Die Brunner Medien AG in Kriens übernimmt keine Haftung.

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